Falls das Unternehmen, mit dessen Antwort Sie nicht zufrieden sind, nicht in der Liste unserer Mitglieder auftaucht, kann eine andere Verbraucherschlichtungsstelle für Ihr Anliegen zuständig sein:
Wenn Sie in NRW unterwegs waren, wenden Sie sich bitte an die Schlichtungsstelle Nahverkehr (SNV).
Für den sonstigen bundesweiten Nah- und Fernverkehr, ebenso wie bei Schiffs- und Flugreisen, fragen Sie die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. Fasanenstraße 81, D-10623 Berlin
Suchen Sie Schlichtungsstellen für andere Sachgebiete oder im EU-Ausland ?
Eine Liste aller deutschen Verbraucherschlichtungsstellen führt das Bundesamt für Justiz.
Die Europäische Kommission führt eine europaweite Liste aller Verbraucherschlichtungsstellen aus den Mitgliedstaaten und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Diese steht den Verbrauchern und Unternehmern in ganz Europa zur Verfügung, um sich über die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung zu informieren.
Wenn Sie herausfinden möchten, welche Schlichtungsstelle für Sie zuständig ist, kann die Universalschlichtungsstelle des Bundes weiterhelfen. Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein mail@universalschlichtungsstelle.de.
Diese leitet Sie entweder zur richtigen Einrichtung weiter – oder tritt selbst in Aktion, wenn es keine spezialisierte Stelle für Ihr Anliegen gibt.
Auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bietet Informationen und konkrete Hilfe bei Problemen, wenn Verbraucher und Unternehmer in zwei unterschiedlichen EU-Ländern sitzen.
Beschwerden zur Barrierefreiheit in Zügen oder Bahnhöfen der DB können an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz in Berlin gerichtet werden (E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de, Tel. 030/18527 2805, Fax 0 30 18 527-2901, postalisch: Mauerstraße 53, 10117 Berlin).