Falls das Unternehmen, mit dessen Antwort Sie nicht zufrieden sind, nicht in der Liste unserer Mitglieder auftaucht, kann eine andere Verbraucherschlichtungsstelle für Ihr Anliegen zuständig sein:
Wenn Sie in NRW unterwegs waren, wenden Sie sich bitte an die Schlichtungsstelle Nahverkehr (SNV).
Für den sonstigen bundesweiten Nah- und Fernverkehr, ebenso wie bei Schiffs- und Flugreisen, fragen Sie die söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.
Suchen Sie Schlichtungsstellen für andere Sachgebiete oder im EU-Ausland ?
Eine Liste aller deutschen Verbraucherschlichtungsstellen führt das Bundesamt für Justiz.
Die Europäische Kommission führt eine europaweite Liste aller Verbraucherschlichtungsstellen aus den Mitgliedstaaten und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Diese steht den Verbrauchern und Unternehmern in ganz Europa zur Verfügung, um sich über die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung zu informieren.
Eine gute Möglichkeit bietet die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung. Dort können Sie Schlichtungsverfahren auch mit ausländischen Unternehmen einfach online starten, wenn der Vertrag im Internet abgeschlossen wurde. Ein Übersetzungsservice hilft bei der Überwindung jeglicher Sprachbarrieren.
Auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bietet Informationen und konkrete Hilfe bei Problemen, wenn Verbraucher und Unternehmer in zwei unterschiedlichen EU-Ländern sitzen.
Beschwerden zur Barrierefreiheit in Zügen oder Bahnhöfen der DB können an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz in Berlin gerichtet werden (E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de, Tel. 030/18527 2805, Fax 0 30 18 527-2901, postalisch: Mauerstraße 53, 10117 Berlin).