Ist Ihre Eingabe nach Prüfung aller Kriterien zulässig, wird die Schlichtungsstelle einen neutralen Interessenausgleich angehen.
Wenn es bei Ihrem Anliegen um ein Problem der Barrierefreiheit in Niedersachsen geht, also der Zugang zu den Leistungen des ÖPNV für Menschen mit Behinderungen betroffen ist, gelten die obenstehenden Voraussetzungen nur eingeschränkt. Näheres dazu finden Sie unter dem Punkt Clearingstelle.