Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wird durch die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nicht eingeschränkt. Für die Dauer der Schlichtung ist die Verjährung Ihrer Ansprüche nicht möglich. Allerdings wird das Schlichtungsverfahren eingestellt, wenn sie parallel dazu aus demselben Grund gegen das Unternehmen klagen oder Anzeige erstatten. Ist die Schlichtung erfolgreich, sind Gerichtsverfahren unnötig.