SNUB

Schritt 1

Das Verfahren bei der SNUB beginnt mit dem Eingang Ihres Antrages – Schlichtungsverfahren auf Antrag eines Unternehmers gibt es bei uns nicht. Ihre Eingabe kann postalisch, per Fax oder Internet erfolgen.

Bitte nutzen Sie als Vorlage eines unserer Formulare. Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage. Die Dauer der Schlichtung hängt von der Komplexität des Falls ab. In der Vergangenheit wurden Schlichtungsanträge durchschnittlich in 2 Wochen fertig bearbeitet. Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben könnte es zukünftig ein wenig langsamer werden.

Wichtig ist, dass bei Einschaltung der Schlichtungsstelle der bereits erfolgte Schriftwechsel mit dem Verkehrsunternehmen und gegebenenfalls Nachweise (z.B. Fahrausweise) als Kopie oder elektronisch beigefügt werden. Je klarer und präziser der Sachverhalt von Ihnen dargelegt wird, umso schneller kann die Schlichtungsstelle tätig werden. 

Schritt 2

Die Schlichtungsstelle bittet das betroffene Verkehrsunternehmen um Stellungnahme zu dem von Ihnen geschilderten Vorfall. Auf diese können Sie ggfls. noch etwas erwidern.

Erfolgt keine Stellungnahme durch das Unternehmen, dient nur der durch Sie geschilderte Sachverhalt als Grundlage für den Vorschlag des Schlichters.

Schritt 3

Wenn der Sachverhalt so weit wie möglich geklärt ist, sucht der Schlichter einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss. Dieser ist für beide Seiten unverbindlich. Wird ein Kompromissvorschlag von beiden Parteien akzeptiert, ist das Verfahren beendet. Die Schlichtung gilt dann als erfolgreicher, außergerichtlicher Vergleich.

evtl.: Schritt 4

Kommt es trotz Vermittlung im Schlichtungsverfahren nicht zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen Kunden und Verkehrsunternehmen, kann der Schlichter in Ausnahmefällen – wenn der Kunde einen rechtlichen Anspruch hat – auf Grundlage der objektiven Sach- und Rechtslage eine Entscheidung treffen: den Schlichterspruch. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der streitige Vorfall von beiden Seiten jedenfalls so ähnlich dargestellt wird, dass eine rechtliche Beurteilung möglich ist. Hält der Schlichter die Beschwerde daraufhin ganz oder teilweise für begründet, spricht er dem Fahrgast zu, was ihm gebührt.

Für die Fahrgäste ist auch ein Schlichterspruch zunächst unverbindlich, sie können den Vorschlag innerhalb von vier Wochen annehmen und damit auf gerichtliche Schritte verzichten. Ist dies der Fall, ist das Verkehrsunternehmen an den Spruch gebunden.