Seit Januar 2019 ist die SNUB in Umsetzung eines Beschlusses der niedersächsischen Landesregierung eingesetzt als:
„Beschwerde- und Clearingstelle für Barrierefreiheit im ÖPNV“
Ziel dieser Stelle ist es, Probleme und Verbesserungsvorschläge von Menschen mit Behinderungen rund um den ÖPNV an einer Stelle zentral zu erfassen, auszuwerten, und dann gezielt Verbesserungen anregen zu können. Dabei soll es nicht darauf ankommen, ob ein Verkehrsunternehmen generell an Verbraucherschlichtungen teilnimmt oder vielleicht gar kein Unternehmen, sondern eine staatliche Stelle ein Problem verursacht. Wenn Sie sich z.B. darüber beschweren wollen, dass ein Landkreis beim Verkehrsunternehmen kein Niederflurfahrzeug für die Durchführung des Linienverkehrs bestellt, sind Sie bei uns richtig. Gleiches gilt, wenn sie z.B. Probleme damit haben, dass Ihre Haltestelle nicht barrierefrei ausgebaut ist. Auch dann sind Sie bei uns richtig.
Somit gelten für Anliegen, die von der SNUB im Namen der Clearingstelle bearbeitet werden, (noch) weniger strenge Anforderungen als für reguläre Schlichtungsverfahren:
Zwar sollte auch hier grundsätzlich zunächst ein Einigungsversuch mit der zuständigen Stelle unternommen werden – scheitert dieser aber, oder ist es bereits schwierig, die zuständige Stelle zu finden, so kann direkt die Clearingstelle über das Problem informiert oder um Hilfe gebeten werden.
Nutzen Sie dazu bitte einfach das Kontaktformular der SNUB und schildern Sie dort die Einschränkung der Barrierefreiheit.
Für Beschwerden zu den Bahnhöfen und Zügen der DB ist die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz in Berlin verantwortlich.