Wir können Ihre Anfrage nur dann behandeln, wenn das entsprechende Verkehrsunternehmen mit uns kooperiert.
(Information gem. VSBG: Für Unternehmer, die nicht im Inland niedergelassen sind, hat die SNUB ihre Zuständigkeit ausgeschlossen.)
Folgende Unternehmen, Verkehrsverbünde und Verbände sind Mitglieder im Verein »SNUB – Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle«