Im Schlichtungsverfahren versuchen Schlichter als neutrale Dritte, in Streitfällen zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen eine für beide Seiten tragbare Lösung zu erzielen. Sie hören sich dafür unvoreingenommen beide Seiten an, um so Missverständnisse auszuräumen und eine faire Interessenabwägung vorzunehmen.
Die Schlichtung soll die Inanspruchnahme des Rechtsweges möglichst unnötig machen. Aber auch wenn es Ihnen fern liegt, direkt zum Gericht zu laufen, obwohl Sie sich besonders oder sogar regelmäßig über ein Verkehrsunternehmen ärgern, kann es sich lohnen, die Schlichtungsstelle einzuschalten.
So wird nicht nur die Justiz entlastet, sondern es entfallen auch Anwaltskosten für beide Parteien. Aus Sicht der Verkehrsunternehmen ist die Schlichtungsstelle ein besonderer Servicebaustein, der Mißstände aufzeigen und die Kundenzufriedenheit erhöhen soll.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht jeder kleine Konflikt ein Fall für die Schlichtung sein kann. Es ist vielmehr die Aufgabe der Schlichtungsstelle zu vermitteln, wenn Sie im Nahverkehr durch ein Versäumnis des Verkehrsunternehmens größere Serviceeinbußen oder gar finanzielle Beeinträchtigungen erleiden mussten und Sie sich nicht gütlich einigen können.
Typische Themen, die für eine Schlichtung im Nahverkehr in Frage kommen, sind z. B. Streitigkeiten über die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes (»Schwarzfahren«) oder dauerhaft ungenügende Qualität bei Fahrzeugen, an Haltepunkten, im Service oder im Betriebsablauf (Verspätungen, Verfrühungen, verpasste Anschlüsse).